
Rahmenbedingungen
Verschwiegenheitspflicht
Ich unterliege bereits beim Erstkontakt der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.
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§15 Psychotherapiegesetz
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Kostenzuschuss
Krankenkasse
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Sofern Sie unter einer krankheitswertigen Störung leiden, können Sie einen Kostenzuschuss von Ihrer Krankenkasse zu Ihrer psychotherapeutischen Behandlung beantragen. Ich unterstütze Sie gerne bei den Formalitäten.
Kosten
Erstgespräch/ Folgetherapie:
90 € (50 Min.)
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Paartherapie:
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160 € (90 Min.)
Höhe des Kostenzuschusses
Aktuelle Tarife der Krankenkasse finden Sie hier:
https://www.psychotherapie.at/patientinnen/ueber-psychotherapie/kosten-einer-psychotherapie
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Sollten Sie über eine private Zusatzversicherung verfügen, informieren Sie sich bitte bei dieser, wie hoch der Zuschuss für eine psychotherapeutische Einzelsitzung ist.
Setting
Einzeltherapie
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Paartherapie
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Bei Bedarf (z.B. längerer Auslandsaufenthalt) kann ich Videotherapie (Zoom) anbieten.
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Absageregelung
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Ich ersuche um Absage 48 Stunden vor dem vereinbartem Termin.
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Bei kurzfristigeren Absagen behalte ich mir vor den Termin in Rechnung zu stellen.