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Rahmenbedingungen

Verschwiegenheitspflicht

 

Ich unterliege bereits beim Erstkontakt der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.

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§15 Psychotherapiegesetz

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Kostenzuschuss

Krankenkasse

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Sofern Sie unter einer krankheitswertigen Störung leiden, können Sie einen Kostenzuschuss von Ihrer Krankenkasse zu Ihrer psychotherapeutischen Behandlung beantragen. Ich unterstütze Sie gerne bei den Formalitäten.

Kosten

 

Erstgespräch/ Folgetherapie:

 

90 € (50 Min.) 

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Paartherapie:

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160 € (90 Min.)

 

Höhe des Kostenzuschusses

 

Aktuelle Tarife der Krankenkasse finden Sie hier:

https://www.psychotherapie.at/patientinnen/ueber-psychotherapie/kosten-einer-psychotherapie

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Sollten Sie über eine private Zusatzversicherung verfügen, informieren Sie sich bitte bei dieser, wie hoch der Zuschuss für eine psychotherapeutische Einzelsitzung ist.

Setting

 

Einzeltherapie

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Paartherapie

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Bei Bedarf (z.B. längerer Auslandsaufenthalt) kann ich Videotherapie (Zoom) anbieten.

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Absageregelung

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Ich ersuche um Absage 48 Stunden vor dem vereinbartem Termin.

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Bei kurzfristigeren Absagen behalte ich mir vor den Termin in Rechnung zu stellen.

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